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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2018 - L 9/10 R 329/12   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2018 - L 9/10 R 329/12 (https://dejure.org/2018,87462)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.02.2018 - L 9/10 R 329/12 (https://dejure.org/2018,87462)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - L 9/10 R 329/12 (https://dejure.org/2018,87462)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2018 - L 9/10 R 329/12
    Allein der Umstand, dass jemand von seinem Vertragspartner keinen für Beschäftigte typischen sozialen Schutz zur Verfügung gestellt erhält (hier: Fehlen von Regelungen zur Vergütung im Urlaubs- oder Krankheitsfall), führt noch nicht zur Annahme eines unternehmerischen Risikos; einem solchen Risiko müssen vielmehr - um sozialversicherungsrechtliche Folgen auslösen zu können - auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen; auch aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf. nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko (vgl. BSG, Urteil vom; BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14, Rn. 21; Urteil vom 11. März 2009 - Rn. 20).

    Darauf, dass der Betroffene eine Tätigkeit in einer konkreten Betriebsstätte eines Arbeitgebers ausübt, kommt es für die Bejahung von Beschäftigung nicht an, solange die zu beurteilende Tätigkeit im Wesentlichen fremdbestimmt organisiert wird (BSG, Urteil vom 24. März 2016, a.a.O., Rn.).

    Dass in der Rechtsprechung bisweilen die Selbstständigkeit einer von einer Praxis eingesetzten Physiotherapeutin bejaht wurde, ist unerheblich, weil die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit nicht abstrakt für bestimmte Berufs- und Tätigkeitsbilder erfolgt (BSG, Urteil vom 24. März 2016, a.a.O., Rn. 25).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2018 - L 9/10 R 329/12
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (ständige Rechtsprechung des BSG, z.B. Urteile vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R -, Rn. 15 m.w.N.; 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R -, Rn. 15; 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R -, Rn. 15 m.w.N.).

    Insoweit können die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von Vereinbarungen abweichen (BSG, Urteil vom 29. August 2012, a.a.O., Rn. 16 m.w.N.).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2018 - L 9/10 R 329/12
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (ständige Rechtsprechung des BSG, z.B. Urteile vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R -, Rn. 15 m.w.N.; 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R -, Rn. 15; 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R -, Rn. 15 m.w.N.).

    Dazu gehört auch das Risiko der Insolvenz und dass der Erfolg des Einsatzes der persönlichen Arbeitskraft ungewiss ist (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07, Rn. 26).

  • LSG Sachsen, 04.03.2014 - L 5 R 425/12

    Sozialversicherungspflicht eines Lastkraftwagenfahrers ohne eigenes Fahrzeug;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2018 - L 9/10 R 329/12
    Ein echtes Unternehmensrisiko liegt nur vor, wenn bei Auftragsmangel nicht nur kein Einkommen erzielt wird, sondern auch Kosten für zusätzliche Investitionen brachliegen (Sächsisches LSG, Urteil vom 4. März 2014 - L 5 R 425/12, Rn. 26).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2018 - L 9/10 R 329/12
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (ständige Rechtsprechung des BSG, z.B. Urteile vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R -, Rn. 15 m.w.N.; 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R -, Rn. 15; 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R -, Rn. 15 m.w.N.).
  • BSG, 14.09.1989 - 12 RK 64/87

    Versicherungspflicht einer freien Mitarbeiterin in einer krankengymnastischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2018 - L 9/10 R 329/12
    Im Übrigen kommen bei Diensten höherer Art - wie denen eines ausgebildeten Physiotherapeuten - ins einzelne gehende Anweisungen der Arbeitgeber, die sich auf den Inhalt der Dienstleistung (hier: konkrete Art der Behandlung) beziehen, nach der Natur der Sache kaum in Betracht (BSG, Urteil vom 14. September 1989 - 12 RK 64/87, Rn. 25).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2019 - L 1 R 469/16
    Ob eine Beschäftigung vorliegt, ergibt sich aus der Vertragsgestaltung der Beteiligten, so wie sie im Rahmen des rechtlich Zulässigen tatsächlich vollzogen ist (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - Rdnr. 17 mwN; BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 - mwN sowie Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 1. Februar 2018 - L 9/10 R 329/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 1 R 623/16
    Ob eine Beschäftigung vorliegt, ergibt sich aus der Vertragsgestaltung der Beteiligten, so wie sie im Rahmen des rechtlich zulässigen vollzogen ist (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - Rdnr. 17 m. w. N.; BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 - m. w. N.; Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 1. Februar 2018 - L 9/10 R 329/12).
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